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KG (12 U 29/06) | Datum: 09.03.2006
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat folgt dem zutreffenden Ergebnis der angefochtenen Entscheidung, welches durch die Berufungsbegründung nicht entkräftet wird. Nach § 513 Abs. 1 ZPO kann die Berufung [...]