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KG (12 U 216/04) | Datum: 12.01.2006
Die Berufung ist zulässig und hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten in Höhe von 2.014,78 EUR aus § 535 Absatz 2 BGB . 1) [...]