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OLG Rostock (3 U 84/04) | Datum: 02.05.2005
I. Die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Sparkasse Hansestadt S. verlangt von den Beklagten Entschädigung für die Nutzung einer Bowlingbahn, die der frühere Mieter H. in den Beklagten gehörenden Mieträumen [...]