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OLG Rostock (7 W 43/03) | Datum: 12.09.2005
I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eigentümer bzw. Auflassungsvormerkungsberechtigten der Wohnungen in der Wohnungseigentumsanlage in Z.. In den jeweiligen Wohnungsgrundbüchern sind u.a. die Beteiligten zu 1 zu je [...]