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OLG Hamm (15 W 29/05) | Datum: 12.04.2005
I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Miteigentümer der vorbezeichneten Anlage; die Beteiligte zu 3) ist die Verwalterin. Der Begründung des Wohnungs- und Teileigentums liegt die Erklärung der teilenden Eigentümerin [...]