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KG (8 U 125/05) | Datum: 28.11.2005
Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten - neben dem rückständigen Mietzins in Höhe von 1.592,27 EUR, weswegen der Beklagte die Berufung zurückgenommen hat - einen Anspruch auf [...]