Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
KG (8 U 95/05) | Datum: 31.10.2005
Die Berufung des Beklagten ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß § 535 Abs.2 BGB einen Anspruch auf Zahlung restlichen Mietzinses für die Zeit vom 1. bis [...]