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OLG Hamm (15 W 277/05) | Datum: 08.09.2005
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Landgericht den Gegenstandswert des Verfahrens auf 30.000,00 Euro festgesetzt, und zwar unter gleichzeitiger Abänderung der Wertfestsetzung des Amtsgerichts vom 23.09.2004 [...]