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OLG Saarbrücken (1 W 198/05) | Datum: 16.08.2005
Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin ist gemäß §§ 91a Abs. 2; 567 ff. ZPO zulässig. Dem Rechtsmittel muss jedoch in der Sache der Erfolg versagt bleiben, da die mit ihm angefochtene [...]