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KG (8 U 13/05) | Datum: 04.07.2005
Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß § 535 Abs.2 BGB einen Anspruch auf Zahlung des nach teilweiser Klagerücknahme geltend gemachten Restmietzinses für den Monat Januar [...]