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BGH (VIII ZR 301/04) | Datum: 05.07.2005
1. Die Revision des Beklagten ist unzulässig und demgemäß nach § 552 ZPO zu verwerfen, weil das Berufungsgericht sie nicht zugelassen hat, soweit der Beklagte verurteilt worden ist. Zwar ist die Zulassung im Tenor des [...]