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OLG Frankfurt/Main (20 W 131/02) | Datum: 22.02.2005
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft X in O1. Die Antragsteller sind seit Juli 1993 als Eigentümer eines Miteigentumsanteils von 84,22/1000, verbunden mit der [...]