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BayObLG (2Z BR 222/04) | Datum: 02.02.2005
I. Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Laut Teilungserklärung vom 1.12.1983, die bis heute unverändert im Grundbuch eingetragen ist, [...]