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KG (24 W 77/04) | Datum: 14.01.2005
I. Antragsteller sind die Wohnungseigentümer der im Rubrum bezeichneten Wohnanlage mit Ausnahme der Antragsgegner, die unter Berufung auf strittige Gegenforderungen fällige Wohngelder für April bis November 2002 nicht [...]