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BayObLG (2Z BR 6/04) | Datum: 29.01.2004
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 25.10.2002 wurde darauf hingewiesen, dass die [...]