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BayObLG (2Z BR 112/04) | Datum: 29.12.2004
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer großen Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Den Antragstellern gehören Miteigentumsanteile von 62,51/10.000 und [...]