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FG München (1 K 4042/03) | Datum: 24.11.2004
I. Streitig ist der Abzug von Schuldzinsen und anderen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Kläger wurde in den Streitjahren 1998 und 1999 beim Beklagten - dem [...]