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BGH (XII ZR 110/02) | Datum: 13.10.2004
Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EURO nicht übersteigt, § 26 Nr. 8 EGZPO . 1. An die - verfehlte - Festsetzung der Beschwer (auf über 20.000 EURO) [...]