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BayObLG (2Z BR 110/04) | Datum: 29.07.2004
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Dem Antragsteller gehören u.a. das Teileigentum 01 im 1. Kellergeschoß [...]