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BayObLG (2Z BR 83/04) | Datum: 21.07.2004
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Auf Antrag der jetzigen Antragsgegner erließ das Wohnungseigentumsgericht am 15.1.2002 einen Beschluss, der den hiesigen [...]