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BayObLG (2Z BR 72/04) | Datum: 08.04.2004
I. Die Antragstellerin ist die Verwalterin einer Wohn- und Teileigentumsanlage. Sie macht in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer gegen die Antragsgegnerin, der als Miteigentümerin in der Wohnanlage [...]