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OLG Köln (16 Wx 7/04) | Datum: 20.02.2004
I. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist zulässig und begründet. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 24.03.2000 unter TOP15 ist rechtswidrig und daher aufzuheben. Der Beschluss lautet: 'Antrag [...]