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OLG Zweibrücken (3 W 250/03) | Datum: 20.01.2004
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolge ihrer Zulassung statthaft (§ 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG ) und auch im Übrigen förmlich nicht zu beanstanden (§§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 , Abs. 2 und 4 , 20 , 22 Abs. 1 FGG ). In [...]