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BGH (VIII ZB 30/03) | Datum: 15.07.2003
I. Der Kläger hat den Beklagten zu 1 und die frühere Beklagte zu 2 nach Beendigung des mit ihnen geschlossenen Wohnungsmietvertrages auf Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 3.790,49 EURO nebst Zinsen sowie weiterer [...]