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OLG Stuttgart (13 U 211/02) | Datum: 15.05.2003
I. Die Kläger verlangen von dem Beklagten rückständigen Erbbauzins für das 2. Halbjahr 2000 in Höhe von EURO 3.238,52 (DM 6.334,00), für das gesamte Jahr 2001 in Höhe von EURO 7.222,51 (DM 14.126,00) sowie für das [...]