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OLG Hamburg (4 U 58/01) | Datum: 14.08.2003
Im Einverständnis der Parteien ergeht die Entscheidung durch den Einzelrichter (§ 524 Abs. 4 ZPO a.F.). Die zulässige Berufung des Klägers ist nur teilweise begründet. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 557 [...]