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OLG Frankfurt/Main (1 U 60/02) | Datum: 26.06.2003
I. Die klagenden Eheleute begehren im Wege einer Amtshaftungsklage Schadensersatz in Höhe von 8240,14 EURO wegen einer unrichtigen Formulierung in der 'Umzugsfibel für Inlandsumzüge der Angehörigen der Bundeswehr'. [...]