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BayObLG (2Z BR 188/03) | Datum: 03.12.2003
I. Die Antragsteller und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die von der Antragsgegnerin verwaltet wird. § 13 Nr. 6 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) enthält folgende Regelungen: Den [...]