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BayObLG (2Z BR 168/03) | Datum: 20.11.2003
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Am 15.9.2001 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der unter anderem [...]