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BGH (V ZR 217/02) | Datum: 26.09.2003
Den Beklagten gehörte eine Eigentumswohnung in H.. Das mit dem Miteigentum von 134,13/1000 an dem Grundstück verbundene Sondereigentum besteht nach der Teilungserklärung aus den im zweiten Obergeschoß des Hauses M. [...]