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BayObLG (2Z BR 107/03) | Datum: 03.07.2003
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus mehreren Häusern bestehenden Wohnanlage. In den Wohnungsgrundbüchern ist jeweils als Inhalt des Sondereigentums eine Gemeinschaftsordnung eingetragen. In § 12 [...]