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OLG Frankfurt/Main (20 W 357/02) | Datum: 05.06.2003
Die kraft Zulassung im angefochtenen Beschluss statthafte (§ 56 g Abs. 5 Satz2 FGG ) und auch im übrigen zulässige sofortige weitere Beschwerde ist nicht begründet. Der angefochtene Beschluss beruht nicht auf einer [...]