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BayObLG (2Z BR 32/03) | Datum: 17.04.2003
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 24.2.1997 lehnten die Wohnungseigentümer [...]