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BayObLG (2Z BR 22/03) | Datum: 20.03.2003
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. In dem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 3 WEG und in der Gemeinschaftsordnung, die im Grundbuch [...]