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BVerwG (5 B 253.02) | Datum: 13.03.2003
I. Die Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Die von ihm vorgetragenen Gründe rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht. 1. Der Rechtssache kommt die ihr vom Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung [...]