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BayObLG (2Z BR 136/02) | Datum: 20.02.2003
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten zu 1 verwaltet wird. § 5 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) lautet wie folgt: Steht das [...]