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BayObLG (2Z BR 135/02) | Datum: 27.02.2003
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 23.7.1998 fassten die Eigentümer unter [...]