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BayObLG (2Z BR 13/02) | Datum: 06.02.2003
I. Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage, die von der Streithelferin des Antragstellers errichtet wurde. Die Anlage umfasst in zwei Stockwerken sechs Wohnungen mit Kellerräumen, [...]