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FG Sachsen-Anhalt (6 K 2176/00) | Datum: 07.12.2002
Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten. Der Kläger erzielte in den Streitjahren 1996 und 1997 unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund von [...]