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FG Sachsen-Anhalt (3 K 2321/00) | Datum: 19.08.2002
I. Streitig ist, ob die Klägerin zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Mit ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1995 und 1996 machte die Klägerin die Vorsteuer aus den Sanierungsaufwendungen eines Gebäudes geltend. [...]