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OLG Zweibrücken (3 W 48/02) | Datum: 11.07.2002
Die weitere Beschwerde ist statthaft (§ 78 GBO ), an keine Frist gebunden und auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§§ 80 Abs. 1 GBO , 29 Abs. 1 FGG ). In der Sache bleibt das Rechtsmittel ohne [...]