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OLG Düsseldorf (24 U 167/01) | Datum: 09.07.2002
Das mit dem zulässigen Einspruch von der Beklagten angegriffene Versäumnisurteil des Senats ist zu bestätigen, weil die Berufung des Klägers begründet ist. I. Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung von 10.411,24 [...]