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OLG Frankfurt/Main (20 W 161/02) | Datum: 21.05.2002
Dem Antragsgegner wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 18.01.2001 (Bl. 118-126) aufgegeben, an die Antragsteller 22.232,89 EUR nebst Zinsen an rückständigem Wohngeld zu zahlen. Dieser Beschluss wurde dem [...]