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BayObLG (2Z BR 4/02) | Datum: 28.03.2002
I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. § 2 Nr. 1 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) lautet wie folgt: § 2 Nutzungsrecht 1) [...]