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OLG Köln (27 UF 102/01) | Datum: 08.10.2001
Die nach §§ 621 e ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Antragstellerin greift die Entscheidung des Amtsgerichts zum Versorgungsausgleich mit der Begründung an, dass eine Entscheidung aufgrund des von den [...]