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OLG Köln (16 Wx 55/01) | Datum: 14.05.2001
Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist unabhängig davon zulässig, dass - wie noch auszuführen sein wird - der Beschwerdewert von mehr als 1.500,00 DM des § 45 Abs. 1 WEG nicht erreicht [...]