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BGH (VII ZR 488/00) | Datum: 07.06.2001
Die Abweisung des Feststellungsantrags beschwert die Klägerin mit einem Betrag, der über 25.000 DM liegt. Unter Einbeziehung des Zahlungsantrags über 35.871,77 DM liegt die Beschwer durch das alle Anträge abweisende [...]