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OLG Hamm (22 U 105/00) | Datum: 15.02.2001
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. I. Die Kläger erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 21.09.1994 von dem Beklagten ein Mehrfamilienhausgrundstück. Mit der Klage machen sie [...]