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OLG Zweibrücken (3 W 102/01) | Datum: 30.10.2001
1. Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG , 20a Abs. 2 , 22 , 27, 29 Abs. 1 , 2 und 4 FGG ). Ob das [...]