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OLG Zweibrücken (3 W 87/01) | Datum: 17.09.2001
Die sofortige weitere Beschwerde ist in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, §§ 43 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 1 WEG , 29 Abs. 1 und 4, 22 Abs. 1 FGG . In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg. Die [...]